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OKP-Zulassung Schweiz: Was Ärztinnen und Ärzte vor der Praxiseröffnung wissen müssen


Eine eigene Praxis – aber darf ich auch über die Grundversicherung abrechnen?

Bei der Gründung einer Arztpraxis dreht sich vieles um Räume, Finanzierung, Personal, IT und medizinische Ausstattung.

Eine Frage ist jedoch wesentlich grundlegender:


Darf die Ärztin oder der Arzt die erbrachten Leistungen überhaupt zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen?

Genau hier kommt die OKP-Zulassung Schweiz ins Spiel.

Und hier entsteht häufig Verwirrung. Denn eine Berufsausübungsbewilligung, eine OKP-Zulassung und eine ZSR-Nummer sind nicht dasselbe.

Wer eine Praxis eröffnet, sollte diese Unterschiede möglichst früh verstehen.


Was bedeutet OKP?

OKP steht für obligatorische Krankenpflegeversicherung – also die obligatorische Grundversicherung der Schweiz.

Wer als Ärztin oder Arzt Leistungen zulasten der OKP erbringen möchte, muss bestimmte gesetzliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Das BAG nennt für Ärztinnen und Ärzte unter anderem besondere Voraussetzungen nach Artikel 37 KVG.

Ein wichtiger Punkt dabei:

Die OKP-Zulassung ist nicht dasselbe wie die Berufsausübungsbewilligung.

Beide betreffen unterschiedliche Fragen.



Was ist der Unterschied zwischen BAB und OKP-Zulassung?

Das lässt sich vereinfacht so erklären:

Berufsausübungsbewilligung (BAB)

Die BAB betrifft die Berechtigung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung.

Die Berufsausübungsbewilligung wird kantonal erteilt. Auch die entsprechenden Bewilligungen werden im MedReg ausgewiesen.

OKP-Zulassung

Die OKP-Zulassung betrifft dagegen die Frage, ob eine Leistungserbringerin oder ein Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein darf.

Das bedeutet:

BAB ≠ OKP-Zulassung.

Eine vorhandene BAB sollte deshalb niemals automatisch mit einer Zulassung zur Abrechnung zulasten der OKP gleichgesetzt werden.



Welche Voraussetzungen gelten für die OKP-Zulassung?

Für Ärztinnen und Ärzte gelten verschiedene Voraussetzungen.

Besonders relevant sind unter anderem:

  • entsprechende fachliche Qualifikation

  • notwendige Sprachkenntnisse

  • erforderliche Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte

  • Anschluss an das elektronische Patientendossier

  • Erfüllung der Qualitätsanforderungen

  • kantonales Zulassungsverfahren

Das BAG bestätigt insbesondere, dass Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet gearbeitet haben müssen. Zudem nennt das BAG den Anschluss an das elektronische Patientendossier und die notwendigen Sprachkenntnisse als Voraussetzungen.



Was bedeutet die Dreijahresregel?

Dieser Punkt kann bei einer geplanten Praxisgründung entscheidend sein.

Grundsätzlich müssen Ärztinnen und Ärzte mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet gearbeitet haben, um zur Tätigkeit zulasten der OKP zugelassen werden zu können.

Deshalb sollte diese Voraussetzung vor grösseren Investitionsentscheidungen geprüft werden.

Wer beispielsweise bereits einen Mietvertrag unterschreibt, einen umfangreichen Umbau plant und medizinische Geräte bestellt, bevor die eigene Zulassungsfähigkeit geklärt ist, geht ein unnötiges wirtschaftliches Risiko ein.


Gibt es Ausnahmen?

Ja.

Für Situationen mit nachgewiesener Unterversorgung besteht derzeit eine gesetzliche Ausnahmebestimmung von der dreijährigen Tätigkeitspflicht. Nach aktuellem Stand gilt diese bis zum 31. Dezember 2027. Über eine Verlängerung wird politisch beraten.

Ob eine Ausnahme im konkreten Fall greift, muss jedoch anhand der aktuellen Rechtslage und der kantonalen Situation geprüft werden.



Achtung: Auch kantonale Höchstzahlen können eine Rolle spielen

Eine weitere wichtige Besonderheit des Schweizer Systems sind die kantonalen Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte.

Artikel 55a KVG ermöglicht es den Kantonen, die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die in bestimmten Fachgebieten oder Regionen zulasten der OKP tätig sein dürfen, zu beschränken.

Damit wird die Standortentscheidung plötzlich auch zu einer Zulassungsfrage.

Es reicht also nicht immer, lediglich die persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Je nach:

  • Kanton

  • Region

  • medizinischem Fachgebiet

kann die konkrete Zulassungssituation unterschiedlich aussehen.

Das sollte bereits während der Standortplanung geprüft werden.

Und genau hier wollen wir bei docing künftig einen Schritt weitergehen: Unser Praxisstandortcheck soll Ärztinnen und Ärzte dabei unterstützen, Standortentscheidungen strukturierter und datenbasierter vorzubereiten.


Brauche ich für eine OKP-Zulassung auch das EPD?

Für Ärztinnen und Ärzte, die neu zur Tätigkeit zulasten der OKP zugelassen werden wollen, gehört der Anschluss an das elektronische Patientendossier (EPD) zu den vom BAG genannten Zulassungsvoraussetzungen.

Das EPD sollte deshalb nicht erst wenige Tage vor der geplanten Praxiseröffnung auf der To-do-Liste erscheinen.

Es gehört in die frühzeitige Planung der digitalen Infrastruktur einer neuen Praxis.


Welche Rolle spielt die Qualität?

Ein weiterer Punkt wird bei Praxisgründungen häufig unterschätzt:

Qualität muss nicht nur gelebt, sondern auch strukturiert organisiert werden.

Die Zulassungsvoraussetzungen für Leistungserbringer umfassen Qualitätsanforderungen. Für den Praxisaufbau bedeutet das, sich frühzeitig mit nachvollziehbaren Prozessen und Verantwortlichkeiten auseinanderzusetzen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Verantwortlichkeiten innerhalb der Praxis

  • Hygieneprozesse

  • Medikamentenmanagement

  • Notfallorganisation

  • Datenschutz und Datenmanagement

  • Qualifikation der Mitarbeitenden

  • Umgang mit Fehlern und kritischen Ereignissen

  • interne Kontrollen

  • Dokumentation relevanter Prozesse

Und genau hier entsteht gerade etwas Neues bei docing.


Bald auf docing: der QSS-Generator [hier klicken]

Wir entwickeln derzeit ein digitales Tool, das Praxen beim strukturierten Aufbau ihres Qualitäts- und Sicherheitssystems unterstützt.

Nicht mit einer weiteren statischen PDF-Checkliste.

Sondern Schritt für Schritt entlang der tatsächlichen Praxissituation.

Der docing QSS-Generator befindet sich aktuell noch in Entwicklung.


Und was ist jetzt die ZSR-Nummer?

Hier kommt der nächste Begriff ins Spiel.

Die OKP-Zulassung und die ZSR-Nummer sind nicht dasselbe.

Vereinfacht gesagt betrifft die OKP-Zulassung die Zulassung als Leistungserbringer, während die ZSR-Nummer Teil der administrativen Abrechnungsstruktur ist.

Und damit wird es besonders interessant, wenn eine Praxis nicht als klassische Einzelpraxis, sondern beispielsweise als AG oder GmbH organisiert wird.

Denn dann stellen sich zusätzliche Fragen:

Wer ist Leistungserbringer?

Wer ist Rechnungsteller?

Welche ZSR-Nummer wird verwendet?

Welche Nummer benötigt eine angestellte Ärztin oder ein angestellter Arzt?

Und was ist eigentlich eine GLN beziehungsweise die früher häufig als EAN bezeichnete Nummer?

Genau diesen Fragen widmen wir den nächsten Artikel:

→ GLN, ZSR und K-Nummer: Was Ärztinnen und Ärzte wirklich unterscheiden müssen



Was sollte ich vor einer Praxisgründung prüfen?

Bevor grössere finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden, lohnt sich eine strukturierte Vorprüfung.

Persönliche Voraussetzungen

☐ Diplom und Weiterbildungstitel geprüft

☐ MedReg-Eintrag geprüft

☐ BAB-Situation geklärt

☐ Sprachvoraussetzungen geprüft


OKP

☐ Dreijährige Tätigkeit geprüft

☐ Fachgebiet korrekt bestimmt

☐ mögliche kantonale Höchstzahlen geprüft

☐ EPD-Anschluss berücksichtigt

☐ Qualitätsanforderungen geprüft


Praxis

☐ Einzelpraxis oder juristische Person geklärt

☐ Standort geprüft [Praxisstandortcheck von docing]

☐ Finanzierung geplant

☐ Betriebs- oder Praxisbewilligung abgeklärt

☐ zusätzliche Bewilligungen identifiziert



Was sollte zuerst kommen: Standort, Finanzierung oder Bewilligungen?

Die ehrliche Antwort lautet:

Diese Prozesse lassen sich nicht vollständig nacheinander abarbeiten.

Eine Praxisgründung besteht aus mehreren parallelen Projektsträngen.

Bevor jedoch hohe finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden, sollten die persönlichen und regulatorischen Voraussetzungen möglichst weit geklärt sein.

Danach können beispielsweise parallel laufen:

Bewilligungen & Zulassung

BAB, OKP, Betriebsbewilligung und gegebenenfalls zusätzliche Bewilligungen.

Standort & Infrastruktur

Standortanalyse, Räume, Umbau, medizinische Ausstattung und IT.

Wirtschaftlichkeit

Businessplan, Finanzierung, Investitionen und Liquiditätsplanung.

Qualität & Organisation

QSS, Prozesse, Personal, Datenschutz und Verantwortlichkeiten.

Genau diese Komplexität möchten wir bei docing künftig einfacher machen.



docing entwickelt die Praxisgründung weiter

Unsere Vision ist nicht, Ärztinnen und Ärzten einfach noch mehr Informationen zur Verfügung zu stellen.

Informationen gibt es bereits genug.

Wir möchten daraus Orientierung machen.

Deshalb entstehen bei docing aktuell mehrere digitale Werkzeuge:


Unterstützt bei der strukturierten Analyse möglicher Praxisstandorte.


Macht Kostenstrukturen und wirtschaftliche Fragestellungen rund um die Praxis transparenter.


Unterstützt beim strukturierten Aufbau eines Qualitäts- und Sicherheitssystems.


Berechnet schnell und einfach den ungefähren MPA Bedarf, personalisiert auf die Praxis.


Und als nächster Schritt möchten wir die vielleicht komplizierteste Frage vereinfachen:

Welche Bewilligungen und Zulassungen brauche ich für genau meine Praxis?

Abhängig von Kanton, Rechtsform, Fachgebiet, Abrechnungsmodell und Leistungsangebot.

Denn Praxisgründung darf komplex sein.


Die Orientierung darin muss es nicht sein.


Häufige Fragen zur OKP-Zulassung Schweiz


Ist die BAB dasselbe wie die OKP-Zulassung?

Nein. Die BAB betrifft die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung. Die OKP-Zulassung betrifft die Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.


Reicht eine BAB, um über die Grundversicherung abzurechnen?

Nein. Die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP ist separat zu betrachten.


Muss ich drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben?

Für Ärztinnen und Ärzte gilt grundsätzlich eine dreijährige Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet. Für bestimmte Unterversorgungssituationen bestehen derzeit gesetzliche Ausnahmemöglichkeiten.


Können Kantone neue OKP-Zulassungen beschränken?

Ja. Kantone können für bestimmte Fachgebiete oder Regionen Höchstzahlen festlegen.


Ist die ZSR-Nummer meine OKP-Zulassung?

Nein. Zulassung und Abrechnungsidentifikation sind unterschiedliche Dinge.


Gilt die OKP-Zulassung schweizweit?

Die Zulassung wird im Rahmen des kantonalen Zulassungsverfahrens erteilt. Wer den Kanton oder Standort wechselt, sollte deshalb die Situation bei der zuständigen kantonalen Behörde neu prüfen.



Fazit: OKP-Zulassung früh prüfen – nicht erst kurz vor der Eröffnung

Die OKP-Zulassung Schweiz gehört zu den Themen, die bereits am Anfang einer Praxisgründung auf den Tisch gehören.

Denn sie hängt nicht nur von einem Formular ab.

Berufliche Qualifikation, Tätigkeit an anerkannten Weiterbildungsstätten, Fachgebiet, EPD, Qualitätsanforderungen und mögliche kantonale Zulassungsbeschränkungen können eine Rolle spielen.

Deshalb gilt:

Erst verstehen. Dann strukturiert planen. Und erst danach grosse Verpflichtungen eingehen.



docing möchte genau dabei unterstützen – mit Wissen, Orientierung und zunehmend auch digitalen Werkzeugen, die komplexe Prozesse im Schweizer Gesundheitswesen einfacher

zugänglich machen.


docing the world together.

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